Parkregeln Landgut Oud Beekdal
Die Parkordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für alle Gäste und Besucher von Landgoed Oud Beekdal. Die Einhaltung dieser Parkordnung ist obligatorisch. Bei Verstößen gegen diese Parkordnung, bei Störung der Ruhe oder der Sicherheit oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen der Mitarbeiter kann der Zugang zum Park und/oder zur Unterkunft mit sofortiger Wirkung verweigert werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Übernachtungskosten besteht.
1. Art des Aufenthalts und Dauer des Aufenthalts
- Landgoed Oud Beekdal ist ein Ferienpark und ausschließlich für einen Erholungsaufenthalt bestimmt.
- Unterkünfte, die (teilweise) für die (vorübergehende) Unterbringung von Personal, projektbezogene Arbeit oder den Aufenthalt als Basis für die Arbeit in der Region bestimmt sind, sind nicht zulässig.
- Die Unterkunft darf nicht als vorübergehende Wohnlösung genutzt werden.
- Ein Aufenthalt darf höchstens drei (3) aufeinanderfolgende Wochen dauern.
- Es ist nicht gestattet, diese maximale Aufenthaltsdauer zu umgehen, indem mehrere aufeinander folgende Buchungen (unter verschiedenen Namen oder nicht) für dasselbe Unternehmen vorgenommen werden.
- Stellt sich heraus, dass der Aufenthalt keinen Erholungscharakter hat oder gegen die oben genannten Bestimmungen verstößt, kann der Aufenthalt vorzeitig beendet werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.
2. Ruhe und Verhalten
- Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Lärm, Partys oder anderes störendes Verhalten sind nicht erlaubt. Jeder Gast respektiert die Ruhe, Sicherheit und Privatsphäre der anderen Gäste.
- Die Organisation von Versammlungen, Veranstaltungen oder kommerziellen Aktivitäten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Parkleiters gestattet.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unverzüglich Folge zu leisten.
3. Belegung und Nutzung der Unterkunft
- Die zulässige Höchstzahl von Personen pro Unterkunft darf nicht überschritten werden.
- Eine Untervermietung oder Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Unterkunft darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung als Erholungsheim genutzt werden.
4. Sicherheit und Brandverhütung
- Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten (Vaping) sind in der Unterkunft nicht gestattet.
- Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können zusätzliche Reinigungs- und Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
- Die Verwendung von Fritteusen und Gourmet-Sets im Haus ist nicht gestattet.
- Grillen ist nur mit Gas erlaubt, wenn der regionale Naturcode nicht den Code Orange oder Rot anzeigt. Das Grillen mit Kohle ist unabhängig vom Naturkodex streng verboten. Das Anzünden von offenem Feuer (z. B. Lagerfeuer oder Holzfeuer) ist nicht erlaubt.
- Elektrofahrzeuge dürfen nur an ausgewiesenen Ladestationen aufgeladen werden.
- Es ist nicht gestattet, elektrische Anlagen oder Einrichtungen der Unterkunft zu verändern oder zu überlasten.
5. Feuerwerk
- Landgoed Oud Beekdal ist ein feuerwerksfreier Park. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im Park nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann zu einem sofortigen Verweis aus dem Park führen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.
6. Verkehr und Parken
- Fahren Sie im Park mit Schrittgeschwindigkeit.
- Fußgänger haben immer Vorrang.
- Kinder dürfen den Parkplatz nicht als Spielplatz benutzen. Die Eltern/Betreuer sind für die Beaufsichtigung verantwortlich.
7. Verwendung von Drohnen
- Der Einsatz von Drohnen auf oder über dem Park ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Parkleiters nicht gestattet.
8. Schwimmbad und Liegewiese
- Das gemeinschaftliche beheizte Freibad und die Liegewiese sind für die Gäste des Parks zugänglich.
- Das beheizte Freibad auf der Boerderij Hoeve ist nur für Gäste der Boerderij Hoeve zugänglich.
- Die Benutzung des Schwimmbads und der Liegewiese erfolgt auf eigene Gefahr.
- Badekleidung ist Pflicht.
- Es gibt keine ständige Aufsicht.
- Eltern/Betreuer sind für die ständige Beaufsichtigung minderjähriger Kinder verantwortlich.
- Landgoed Oud Beekdal haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen im Schwimmbad oder auf der Liegewiese.
9. Spieleinrichtungen
- Die Benutzung der Spieleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich.
10. Haustiere
- Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Haustiere sind nicht auf Betten oder Möbeln erlaubt.
- Hunde müssen im Park an der Leine geführt werden.
- Hinterlassenschaften müssen sofort beseitigt werden.
11. Nutzung der Unterkunft
- Schäden oder Mängel müssen sofort gemeldet werden.
- Das Verschieben von Möbeln oder Inventar ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Zelten oder anderen Campingausrüstungen auf dem Grundstück ist nicht gestattet, mit Ausnahme von kleinen Spielplätzen für Kinder.
- Nacktrekreation ist nicht gestattet.
12. Abfall
- Die Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Der Park unterscheidet zwischen Papier, Glas, Grünabfall und Restmüll.
- Hausmüll muss in gut verschlossenen Säcken entsorgt werden.
13. Zugang und Haftung
- Die Gäste haften für alle Schäden, die sie an den Unterkünften, dem Inventar oder dem Parkgelände verursachen.
- Der Park behält sich das Recht vor, die Unterkunft in Notfällen, wie z.B. bei Feuer oder Leckagen, zu betreten.
- Park Berkenrhode haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
14. Schlussbestimmung
- In Fällen, die in dieser Parkordnung nicht vorgesehen sind, entscheidet der Parkleiter unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie der Angemessenheit und Fairness.